Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fotografie & Videografie – Pablo Di Cagno / Cagno Di Media Production
Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Foto- und Videoaufträge, Angebote, Verträge und Lieferungen von Pablo Di Cagno (Cagno Di Media Production), nachfolgend Fotograf / Videograf genannt, über die Websites fotograf-pablo.ch und videograf-pablo.ch.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsabschluss & Zahlung

2.1 Mit der schriftlichen Bestätigung einer Offerte oder der Unterzeichnung eines Vertrages kommt der Auftrag verbindlich zustande.
2.2 Zur Terminreservation ist eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten.
2.3 Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung zu begleichen.
2.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Fotograf / Videograf das Recht vor, Leistungen zurückzuhalten oder rechtliche Schritte einzuleiten.
2.5 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. allfälliger Reise- und Übernachtungskosten.

3. Stornierung durch den Auftraggeber

3.1 Für Hochzeits- und Eventaufträge gelten folgende Stornobedingungen:

bis 2 Monate vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme

bis 3 Wochen vor dem Termin: 70 % der Auftragssumme

ab 48 Stunden vor dem Termin: 100 % der Auftragssumme

3.2 Bereits geleistete Anzahlungen können nach Absprache in eine Gutschrift (z. B. für ein Paar- oder Familienshooting) umgewandelt werden.
3.3 Für andere Foto- oder Videoaufträge gelten die in der jeweiligen Offerte vereinbarten Stornobedingungen.
3.4 Ein Auftrag gilt erst als verbindlich gebucht, sobald die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Ohne Anzahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Terminreservierung. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Fotograf / Videograf nicht verpflichtet, den Termin weiterhin freizuhalten oder den Auftrag auszuführen.

4. Leistungen & Durchführung

4.1 Der Fotograf / Videograf erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich, ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen oder Ersatzdienstleister einzusetzen.

4.2 Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen liegt im Ermessen des Fotografen / Videografen. Kundenwünsche werden – soweit möglich – berücksichtigt.

4.3 Digitale Negative, Rohdateien oder unbearbeitetes Videomaterial werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung herausgegeben.

4.4 Retuschen, Schnitt- oder Farbkorrekturen, die über die Grundoptimierung hinausgehen, werden separat verrechnet.

4.5 Der Auftraggeber sorgt bei Einsätzen über 6 Stunden für eine angemessene Verpflegung und Pausenmöglichkeit.

4.6 Verzögerungen oder Wartezeiten, die nicht durch den Fotografen / Videografen verursacht werden, gelten als Arbeitszeit und werden gemäss vereinbartem Stundensatz verrechnet.

4.7 Verlängerung der Einsatzzeit
Sollte sich der Ablauf der Hochzeit, des Events oder des Auftrags verlängern, verpflichtet sich der Fotograf / Videograf nach Möglichkeit, bis zur vollständigen Erfassung aller vereinbarten Programmpunkte vor Ort zu bleiben.
Eine Verlängerung wird – sofern möglich – im Voraus oder während des Anlasses mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ist der Auftraggeber oder das Brautpaar während des laufenden Programms nicht ansprechbar (z. B. wegen Reden, Showeinlagen, Tanz oder Zeremonie), bleibt der Fotograf / Videograf bis zur ausdrücklichen Freigabe durch den Auftraggeber oder das Brautpaar anwesend.
Jede angefangene halbe Stunde wird zusätzlich zum vereinbarten Paketpreis mit dem üblichen Stundensatz verrechnet.

4.8 Informationspflicht des Auftraggebers
Für eine optimale Vorbereitung und Durchführung verpflichtet sich der Auftraggeber / das Brautpaar, dem Fotografen / Videografen rechtzeitig alle relevanten Programmpunkte, Zeitpläne sowie Kontaktinformationen von Trauzeugen, Zeremonienleitern, Dienstleistern (z. B. Band, Caterer, Location, Hochzeitsplaner) oder anderen Beteiligten mitzuteilen.
Fehlen diese Informationen oder werden kurzfristig geändert, kann der Fotograf / Videograf für daraus entstehende Verzögerungen, fehlende Aufnahmen oder organisatorische Einschränkungen nicht haftbar gemacht werden.

5. Übergabe & Abnahme

5.1 Das fertig bearbeitete Foto- oder Videomaterial wird in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach dem Auftrag geliefert.
5.2 Die Übergabe erfolgt digital über die Online-Galerie unter galerie.fotograf-pablo.ch oder auf Wunsch auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick).
Der USB-Stick kann vom Auftraggeber persönlich vorbeigebracht oder gegen Aufpreis durch den Fotografen / Videografen bereitgestellt werden.
5.3 Der Auftrag gilt als abgenommen, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine schriftlichen Beanstandungen erfolgen.
5.4 Eine bestimmte Anzahl an Bildern oder Videominuten kann nicht garantiert werden; sie hängt vom Ablauf und den Umständen der Hochzeit / des Events / des Auftrags ab.

6. Nutzungs- und Urheberrechte

6.1 Das Urheberrecht an allen Bildern, Filmen und Tonaufnahmen liegt beim Fotografen / Videografen.
6.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung (z. B. Druck, Social Media, private Webseiten).
6.3 Eine kommerzielle oder werbliche Nutzung durch Unternehmen, Hotels, Dienstleister oder Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen / Videografen.
6.4 Jegliche Bearbeitung, Verfremdung oder Weitergabe der Dateien ohne Zustimmung ist untersagt.
6.5 Der Fotograf / Videograf ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Ausstellungen, Print, Portfolio) zu verwenden. Auftraggeber können dieser Nutzung schriftlich widersprechen.
6.6 Die privaten Nutzungsrechte gelten nur für den Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Hochzeitsgäste oder Eventteilnehmer) ist nur nach Absprache erlaubt.

7. Haftung & höhere Gewalt

7.1 Der Fotograf / Videograf haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
7.2 Bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt wird nach Möglichkeit ein Ersatzfotograf / Ersatzvideograf vermittelt. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet.
7.3 Für technische Ausfälle, Wettereinflüsse oder sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereichs wird keine Haftung übernommen.
7.4 Versicherung und Haftung Dritter
Der Fotograf / Videograf verfügt über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, welche Personen- und Sachschäden abdeckt, die durch ihn verursacht werden könnten.
Für Schäden, Verluste oder Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, der Gäste oder Dritter entstehen (z. B. defekte Technik durch unsachgemässe Handhabung, Unfälle während der Veranstaltung oder Schäden am Equipment durch Gäste), übernimmt der Fotograf / Videograf keine Haftung.
Der Auftraggeber ist für eine angemessene Versicherung seiner Veranstaltung (z. B. Eventversicherung, Diebstahlschutz, Ausfallversicherung) selbst verantwortlich.

8. Datenaufbewahrung & Datenschutz

8.1 Alle Foto- und Videodaten werden auf Servern in Deutschland (Frankfurt) gespeichert. Diese Systeme sind DSGVO-konform und erfüllen die Datenschutzanforderungen der EU und Schweiz.
8.2 Zusätzlich werden sämtliche Originaldateien und Rohdaten auf einem NAS-Server-System im privaten Studio des Fotografen / Videografen in Kreuzlingen gesichert.
8.3 Die Daten werden mindestens 12 Monate nach Projektabschluss aufbewahrt. Danach können sie ohne Vorankündigung gelöscht werden.
8.4 Jede Online-Galerie kann – sofern vom Kunden gewünscht – mit einem individuellen Passwort geschützt werden.
Nach der Freigabe und Weitergabe des Galerielinks und ggf. des Passworts durch den Kunden haftet der Fotograf / Videograf nicht für die weitere Verbreitung, Nutzung oder Veröffentlichung der darin enthaltenen Bilder oder Videos.
8.5 Die Online-Galerien bleiben standardmässig 2 Jahre aktiv. Nach Ablauf kann der Zugang auf Wunsch verlängert werden; hierbei können zusätzliche Kosten entstehen.
8.6 Alle personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und gemäss der Datenschutzerklärung verarbeitet.
8.7 Der Fotograf / Videograf übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die nach erfolgter Übergabe beim Kunden auftreten.

9. Anfahrtskosten & Spesen

9.1 Innerhalb der Region Kreuzlingen, Thurgau und Bodensee sind die Anfahrtskosten im Angebot enthalten.
9.2 Für weitere Strecken oder Auslandseinsätze werden Reise- und Übernachtungskosten separat gemäss Offerte verrechnet.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
10.4 Gerichtsstand ist Kreuzlingen (TG).

Cagno Di Media Production
Pablo Di Cagno
Reutistrasse 13
8280 Kreuzlingen
info@cagno-di.com

www.fotograf-pablo.ch| www.videograf-pablo.ch

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